Das Landgericht Köln hat heute Nachmittag die Widersprüche der Deutschen Eishockey Liga Betriebsgesellschaft mbH gegen die Einstweiligen Verfügungen des Gerichts
1. über den Vollzug des Ausschlusses der Kassel Huskies wegen Insolvenzeröffnung aus der DEL
2. über den Vollzug der Lizenzkündigung mangels Lizenzbestätigung
mündlich verhandelt.
Eine Entscheidung ist für den 3. August 2010 angekündigt. Im Fall einer Entscheidung für die DEL wird Kassel unverzüglich vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Im Fall einer Entscheidung gegen die DEL wird die Liga unmittelbar Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.
Rechtsanwalt Matthias Koch aus der Kanzlei Freshfields in Köln, der die DEL in diesen Verfahren vertritt:
„Wir hoffen, dass Dr. Westhelle und Herr Rossing der Öffentlichkeit in Kassel sowie den Fans, den Sponsoren und den Spielern ehrlich erklären, dass das Landgericht Köln nicht darüber entschieden hat, ob die Kassel Huskies dauerhaft in der DEL verbleiben und ob sie dauerhaft am Spielbetrieb teilnehmen können. Es handelt sich selbst bei der für den 3. August angekündigten Entscheidung um eine vorläufige Entscheidung, gegen welche die DEL ggf. sofort Rechtsmittel einlegen wird mit dem Ziel, eine Entscheidung des Berufungsgerichts noch vor Saisonbeginn zu erhalten.
Auch stehen in den nächsten Monaten die Hauptsacheverfahren an, in denen alle von Kassel geltend gemachten Ansprüche dann noch einmal eingehend gerichtlich geprüft werden. Die Aussage von Herr Dr. Westhelle, Kassel sei ´durch`, ist vor diesem Hintergrund falsch. Der Wille aller Clubs ist eindeutig: Sollte in einem der laufenden Verfahren, etwaigen Berufungs- oder Hauptsacheverfahren, für die DEL entschieden werden, und dafür sehen wir weiterhin gute Chancen, sollen die Kassel Huskies umgehend ausgeschlossen werden - auch wenn dies während der laufenden Saison geschieht.“