Beim Erwerb von Eintrittskarten, Dauer- wie Einzelkarten, sowie der Ausgabe von Akkreditierungen oder sonstigen Zugangsberechtigungen für Veranstaltungen der Augsburger Panther Eishockey GmbH (nachfolgend „APE") im Curt-Frenzel-Stadion Augsburg (nachfolgend „Spielstätte"), gelten die vorliegenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB"), welche Sie bei Aufgabe der Bestellung oder mit dem Erhalt jeder Eintrittskarte oder Zugangsberechtigung akzeptieren. Die ATGB sind vor Vertragsschluss einsehbar und werden sowohl im Online-Shop als auch bei einem Vor-Ort-Kauf zur Verfügung gestellt. Zusätzlich gilt die Hausordnung des CFS. Das zugrunde liegende Ticketing-System wird im Auftrag des Clubs von der Ticketmaster GmbH zur Verfügung gestellt. Es gelten die folgenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen:
Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten zu Veranstaltungen der APE sowie der Zutritt zur Spielstätte unterliegen den nachstehenden ATGB sowie der Hausordnung für das CFS (insbesondere einsehbar unter https://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/freizeit/sport/sportstaetten/ benutzungsordnung_eissportanlagen.pdf), die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch den Erwerb und die Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB. Diese ATGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Diese ATGB gelten sowohl für den Verkauf von Einzeltickets, d.h. Tickets mit Gültigkeit für jeweils ein Spiel, und Kombinationen solcher Einzeltickets als auch für Dauerkarten (gemeinsam als „Tickets" bezeichnet). Entgegenstehende oder von diesen ATGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Club nicht an, es sei denn, der Club hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.1 Bezugswege: Der Ticketerwerb für Veranstaltungen des Clubs findet grundsätzlich nur unmittelbar vor Ort im 1878 SHOP, den Tageskassen am Curt-Frenzel-Stadion, in der Geschäftsstelle oder im Online-Ticketshop des Clubs (www.panthertickets.de) sowie über sonstige vom Club autorisierte Ticketingpartner statt.
2.2 Online-Ticketshop: Eine Ticket-Anfrage im Online-Ticketshop zur Buchung von Tickets enthält kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung des Kunden zur Abgabe eines Angebots durch die APE. Die APE bestätigt dem Kunden den Eingang der Aufforderung online per E-Mail. Die Bestätigung stellt noch kein Angebot der APE dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände, insbesondere Sicherheitsaspekte im Sinne der Ziffer 2.9. Erst mit Versand (inkl. print@home/Mobile-ticket) kommt der Vertrag zwischen der APE und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB sowie der jeweils gültigen Preisliste zustande. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinen Zugangsdaten zum Online-Ticketshop der APE erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
2.3 Bestellung über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt: Es können einzelne Spiele aus der Dauerkarte auf dem integrierten Ticket-Zweitmarkt zum Kauf angeboten werden. Bei erfolgreichem Weiterverkauf auf dem Zweitmarkt ist die Dauerkarte für das ausgewählte Spiel gesperrt. Sollte das Ticket nicht innerhalb der Frist (bis 120 Minuten vor Spielbeginn) verkauft werden, hat der Kunde wieder selbst Zugriff auf seine Dauerkarte. Auch Einzelkarten können auf dem Ticket-Zweitmarkt angeboten werden. Der Betrag aus Weiterverkäufen steht dem Kunden auf seinem Kundenkonto für Käufe im Online-Ticketshop der APE als Guthaben zur Verfügung. Der Zweitmarkt schließt automatisch 120 Minuten vor Spielbeginn für Verkäufer und Käufer. Die Tickets auf dem offiziellen Ticket-Zweitmarkt, die von Kunden der APE angeboten werden, enthalten ein konkretes Vertragsangebot, nicht lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
2.4 Weiterleitung von Tickets: Es können einzelne Spiele aus Dauerkarten an Freunde, Familie oder Geschäftspartner weitergeleitet werden. Die Weiterleitungs-Funktion besteht neben allen anderen Ticket-Verwaltungsoptionen im jeweiligen Kundenkonto. Mit Betätigung der Weiterleitungs-Funktion wird ein konkretes Vertragsangebot auf der Grundlage einer persönlichen Einladung vermittelt. Wenn der Empfänger die Weiterleitung annimmt, ist die Dauerkarte für das ausgewählte Spiel gesperrt und der Empfänger kann wählen, ob er das Ticket als digitales Ticket oder ausgedruckt als print@home-Ticket nutzt.
Die Einladung enthält ein Angebot, das der Einladungsempfänger/Kunde unter Angabe seiner persönlichen Daten und unter Anerkennung dieser ATGB annehmen kann. Durch die Annahme des Angebots kommt der Vertrag mit dem Kunden zur Nutzung und Verwendung der/des entsprechenden Tickets zwischen dem Einladungsempfänger und der APE auf Grundlage dieser ATGB zustande. Sollte der Empfänger die Weiterleitung ablehnen oder die Annahmefrist verstreichen lassen, dann kann der Kunde sein Ticket wieder selbst nutzen bzw. verwalten.
Die Weiterleitung ist auch bei Einzelkarten möglich. Die Weiterleitung von Tickets und deren Annahme ist nur bis 120 Minuten vor Spielbeginn möglich.
2.5 Stationärer Verkauf: Im Fall des stationären Verkaufs, insbesondere in der Geschäftsstelle der APE, kommt der Vertragsschluss zwischen der APE und dem Kunden mit der Übergabe auf Grundlage dieser ATGB zustande.
2.6 Adressdaten: Der Kunde verpflichtet sich zu einer jederzeit korrekten Angabe von Adressdaten.
2.7 Eine nachträgliche Stornierung von Tickets durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Rücktritts- oder Kündigungsrechte bestehen.
2.8 Kontingente und Beschränkungen: Die APE behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu kontingentieren und Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen für Mitglieder oder sonstige Kundengruppen zu gewähren oder zu verweigern; es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf Zuteilung eines Tickets.
2.9. Der Club ist berechtigt, Tickets zu stornieren, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt und die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt werden. Ein solcher sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei der erforderlichen Einhaltung des Sicherheitskonzeptes für die Durchführung von Eishockeyspielen im Curt-Frenzel-Stadion, technischer Fehler im Rahmen des Ticketverkaufs (z.B. Doppelbuchungen, Überbuchungen oder fehlerhafte Preisangaben), behördlichen Anordnungen oder gesetzlichen Vorgaben, Verstößen gegen diese ATGB, insbesondere die unzulässige Weitergabe von Tickets. Im Falle einer berechtigten Stornierung wird der entrichtete Ticketpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
3.1 Geltungsdauer: Einzeltickets gelten jeweils für die auf dem Ticket genannte Veranstaltung. Bei Terminverschiebungen behält die Karte ihre Gültigkeit, ein Umtausch oder Rückgabe ist ausgeschlossen, soweit in Ziffer 10.1c) nichts anderes bestimmt ist.
3.2 One-Way-Zutrittsberechtigung: Tickets verstehen sich als One-Way-Zutrittsberechtigungen. Das bedeutet, dass Ticketinhaber, welche die Spielstätte nach bereits autorisiertem Zutritt einer Veranstaltung vor- oder zwischenzeitlich verlassen, nicht wieder in die Spielstätte eingelassen werden müssen, es sei denn, der Kunde hat ein berechtigtes Interesse am Verlassen des Stadions (z.B. Notfall) und hat das Stadion durch einen ordnungsgemäßen Check-Out in Absprache mit dem zuständigen Sicherheitspersonal verlassen.
Der für den Besuch der Veranstaltung zu bezahlende Preis ergibt sich aus der aktuellen Preisliste des Clubs, einzusehen unter www.aev-panther.de/tickets. Änderungen der Preise, Termine und Verfügbarkeit der auf der Website angegebenen Leistungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle vom Club genannten Preise beinhalten sämtliche Abgaben und Steuern. Versandkosten und sämtliche weitere Spesen, Nachnahmegebühren, Import- oder Exportspesen, etc. trägt vorbehaltlich abweichender Bestimmungen stets der Kunde.
Sämtliche Bestellungen sind vom Kunden unverzüglich mittels der vom Club oder den Ticketingpartnern zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel zu bezahlen (insbesondere in bar, per EC-Karte, Banküberweisung, Klarna, PayPal oder Kreditkarte). Sämtliche Entgelte werden im Zuge des Bestellvorgangs ausgewiesen und sind mit Vertragsschluss fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst zum Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto des Clubs als geleistet. Wird die Zahlung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgreich durchgeführt, so ist der Club dazu berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen oder das Ticket elektronisch zu sperren. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Tickets im Eigentum des Clubs. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für Mahnungen werden die gesetzlichen Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag erhoben. Für die vom Club autorisierten Vorverkaufsstellen sowie die Ticketmaster GmbH können abweichende Bestimmungen gelten.
6.1 Die Übergabe von Tickets richtet sich nach der konkreten Vereinbarung der Parteien und kann durch Versand oder Übergabe an vereinbarten Standorten geschehen.
6.2 Die Übergabe von Einzeltickets an den Kunden richtet sich darüber hinaus nach den jeweiligen Geschäftsbedingungen etwaiger Ticketingpartner des Clubs.
6.3 Für den Fall, dass zwischen den Parteien der Versand von Tickets vereinbart wurde, wird das Versandunternehmen vom Club ausgewählt. Der Kunde trägt die Kosten des Versands. Die Zusendung von Tickets im Postweg ist für Tickets ausgeschlossen, die weniger als eine Woche vor dem Spieltag bestätigt werden.
7.1 Der Erwerb der Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung. Eine Weitergabe von Tickets ist zulässig, sofern kein Fall einer unzulässigen Weitergabe vorliegt. Grundsätzlich ist es nur gestattet, Einzel- und Dauerkarten innerhalb der entsprechenden Ermäßigungsstufe weiterzugeben oder über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt des Clubs weiterzuverkaufen (Zweitmarkt-Einschränkungen siehe 7.4). Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinandertreffenden Mannschaften während eines Eishockeyspiels, liegt es im Interesse des Clubs, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Unzulässig ist insbesondere:
a) die Tickets über Internetauktionen (z.B. eBay, Kleinanzeigen oder viagogo) oder sonstigen Internetmarktplätzen sowie in Rundfunk, Presse oder anderen Medien sowie in sonstiger Weise öffentlich anzubieten, sofern die Möglichkeit besteht, dass dadurch ein Preis erzielt wird, der den Verkaufspreis des Clubs übersteigt,
b) Tickets für Eishockeyveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger von Gastclubs weiterzugeben,
c) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, oder
d) Tickets für Eishockeyveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem nationalen oder auf Spielstätte beschränkten Stadion- bzw. Zutrittsverbot belegt sind, sofern dem Ticketinhaber dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste oder
e) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben.
7.2 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Der Club ist berechtigt, bei schuldhaften Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen angemessene Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, den Zugang zu Veranstaltungen zu verweigern, zukünftige Ticketverkäufe zu untersagen und Stadion- bzw. Zutrittsverbote zu verhängen. Insbesondere ist die APE berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen. Ferner ist die APE berechtigt, betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte nicht länger zu gewähren und/oder nach Maßgabe von Ziffer 9.8 zu kündigen sowie in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 f DSGVO). Dabei wird der Club die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Weitergehende zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen behält sich der Club vor.
7.3 Auf Verlangen des Clubs ist der Kunde verpflichtet, Namen, Geburtsdaten und Anschriften derjenigen Personen mitzuteilen, an die er die Tickets weitergegeben hat.
7.4 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger persönlicher Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.1 vorliegt und die Weitergabe über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt der APE und in der hierfür auf dem offiziellen Ticket-Zweitmarkt vorgegebenen Weise erfolgt. Ehrendauerkarten, Supporterclub-Dauerkarten, Pantherclub-Dauerkarten, Terrassen-Dauerkarten und Dauerkarten aus Werbeverträgen können nicht im Ticket-Zweitmarkt angeboten werden. Einzelkarten können nur zum Einkaufspreis angeboten werden, Einzelkarten aus Dauerkarten können nur zum Preis von 1/26 des bezahlten Dauerkartenpreises angeboten werden. Pantherclub- und Gästeblock-Einzelkarten können nicht auf dem Zweitmarkt angeboten werden. Bei erfolgreichem Verkauf fallen weitere Gebühren für Käufer und Verkäufer an. Bei Test-/Vorbereitungsspielen ist der Zweitmarkt nicht aktiv.
7.5 Guthaben, welches durch Verkäufe auf dem integrierten Zweitmarkt erzielt wurde, kann für neue Ticketkäufe im Onlineshop als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Für eine Auszahlung des Guthabens kann das Online-Formular unter https://www.aev-panther.de//guthabenauszahlung.html genutzt werden. Die Auszahlung (Überweisung) des Guthabens auf ausschließlich deutsche Bankkonten kann bis zu zehn Arbeitstage in Anspruch nehmen. Eine Auszahlung per Überweisung ist nur über das Online-Formular, nur über den kompletten Guthaben-Betrag und nur einmal pro Saison möglich. Auszahlungen sind ausschließlich auf Deutsche Bankkonten möglich.
7.6 Bei einer Weitergabe von Tickets während einer Pandemie ist der offizielle Ticketkäufer dazu verpflichtet, relevante Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse) des Besuchers, der das Ticket verwendet hat, dem Gesundheitsamt der Stadt Augsburg zu nennen.
8.1 Ermäßigungsberechtigung: Ermäßigte Tickets sind mit Ausnahmen der Kategorien Pantherclub (VIP) und Terrasse erhältlich für Kinder (bis einschließlich 14 Jahren), Schüler, Studierende, Azubis, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte sowie Rentner und Schwerbehinderte (ab einem Grad der Behinderung von 50). Die genannten Ermäßigungen sind nur in Verbindung mit gültigem Ausweis bzw. Nachweis erhältlich. Maßgeblich für die Berechtigung zur Inanspruchnahme einer Ermäßigung ist bei Einzeltickets der Veranstaltungstag. Stichtag für Dauerkarten ist der 31.12. der jeweiligen Saison, für die die Dauerkarte erworben wurde.
8.2 Ermäßigungsnachweis: Die genannten Ermäßigungen sind nur in Verbindung mit gültigem Ausweis bzw. Nachweis erhältlich. Der aktuelle Ermäßigungsnachweis ist zwingend mitzuführen und bei Zutritt zur Spielstätte dem Einlass- und Ordnungspersonal unaufgefordert vorzuzeigen. Bei Nichtmitführen wird der Zutritt zur Spielstätte verwehrt und das ermäßigte Ticket verliert seine Gültigkeit. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus der Spielstätte und einer Anzeige wegen Betrugs geahndet werden. Maßgeblich für die Berechtigung zur Inanspruchnahme einer Ermäßigung ist bei Einzeltickets der Veranstaltungstag. Stichtag für Dauerkarten ist der 31.12. der jeweiligen Saison, für die die Dauerkarte erworben wurde.
8.3 Freier Eintritt: Kinder unter sechs Jahren haben freien Eintritt. Anspruch auf einen Sitzplatz besteht ohne gültige ermäßigte Sitzplatzkarte allerdings nicht. Bei der Nutzung von Schoß- oder Stehplätzen benötigen die Kinder kein eigenes Ticket.
8.4 Begleitpersonen: Personen mit Schwerbehinderung (ab GdB 50) erhalten im Steh- und Sitzplatzbereich ein ermäßigtes Ticket. Ist eine Begleitung erforderlich (Merkzeichen „B"), erhält diese kostenfrei Zugang ins Stadion. Für die Begleitperson besteht kein Anrecht auf einen eigenen Sitzplatz. Begleitpersonen für Rollstuhlfahrer sind frei und benötigen kein eigenes Ticket, das Stadion muss jedoch zusammen betreten werden. Im Pantherclub (VIP) und auf der Terrasse haben Begleitpersonen keinen Anspruch auf ein Gratis-Ticket.
8.5 Weitergabe von ermäßigten Tickets: Eine Weitergabe von ermäßigten Tickets ist unter Wahrung der Regelungen der Ziffer 7 dieser ATGB ausschließlich an Personen zulässig, die ebenfalls über die Voraussetzungen zum Erwerb eines ermäßigten Tickets verfügen. Im Falle eines Verstoßes behält sich der Club die Geltendmachung der Rechte gemäß Ziffer 7 vor.
8.6 Upgrade von ermäßigten Tickets: Ein Upgrade von ermäßigten Tickets ist am Spieltag an der Tageskasse am Curt-Frenzel-Stadion möglich. Ehrendauerkarten, Supporterclub-Dauerkarten, Pantherclub-Dauerkarten, Terrassen-Dauerkarten, Dauerkarten und Einzelkarten aus Werbeverträgen können nicht upgegradet werden.
9.1 Für Dauerkarten gelten die Bestimmungen dieser ATGB, es sei denn in dieser Ziffer 9 der ATGB ist etwas Abweichendes geregelt.
9.2 Zur Ausstellung einer Dauerkarte benötigt der Kunde ein aktuelles Kundenkonto. Dieses muss mindestens Name, Vorname, die aktuelle Anschrift sowie eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer enthalten. Das Kundenkonto ist ebenfalls die Voraussetzung, alle Ticket-Verwaltungsoptionen zu nutzen. Ohne Kundenkonto ist der Erwerb einer Dauerkarte deshalb nicht möglich.
9.3 Dauerkarten sind vorbehaltlich sportlicher und wirtschaftlicher Qualifikation für sämtliche Heimspiele in der Vorbereitung und der Hauptrunde in der jeweiligen Saison gültig, für die sie erworben wurden. Weitere Veranstaltungen des Clubs sind von der Dauerkarte nicht erfasst, es sei denn, diese wurden ausdrücklich gebucht und bezahlt. Die Saison beginnt jeweils am 01.05. eines Kalenderjahres und endet am 30.04. des Folgejahres.
9.4 Spiele, die der Dauerkartenkunde nicht besucht oder für die sich der Club sportlich nicht qualifiziert, werden vom Club nicht erstattet.
9.5 Werden mit der Dauerkarte mindestens zehn Heimspiele in einer Saison nicht besucht, behält sich der Club die Möglichkeit vor, dem Kunden künftige Dauerkartenkäufe zu untersagen und den Platz anderweitig zu vergeben.
9.6 Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund ligaseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern, vom Club im Zusammenhang mit der Stadionöffnung bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein, kann es dazu kommen, dass der Kunde nicht jede Veranstaltung, für die er gemäß seiner Dauerkarte ein Besuchsrecht erworben hat, tatsächlich auch besuchen kann. Der Kunde erkennt für diesen Fall der Überbelegung an, dass der Club berechtigt ist, die Auswahl der berechtigten Kunden bzw. die Vergabe der Tickets mittels eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach vorher festgelegten Vorgaben zu bestimmen bzw. einzelne gemäß einer Dauerkarte grundsätzlich erworbene Besuchsrechte zu stornieren.
9.7 Die Übergabe der Dauerkarten richtet sich nach Ort und Zeitpunkt des Kaufes. Die Zusendung von Tickets im Postweg ist für solche Tickets ausgeschlossen, die weniger als eine Woche vor dem ersten Spieltag der Saison bestätigt werden.
9.8 Der Club behält sich vor, Personen, die gegen die in Ziffer 7 genannten Verbote verstoßen, zusätzlich zu den in Ziffer 7.2 genannten Maßnahmen den Dauerkartenvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen.
9.9 Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 8 ist der Erwerb von ermäßigten Dauerkarten möglich. Ausschlaggebend ist der Status zum 31.12. der jeweiligen Saison, für die die Dauerkarte erworben werden soll. Der entsprechende Ermäßigungsnachweis ist dem Club vor Übergabe der Dauerkarte vorzulegen und während der Saison beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen.
9.10 Der Club bietet grundsätzlich digitale Dauerkarten an, welche ausschließlich mit den Smartphone-Applikationen „Apple Wallet" für iOS-Geräte bzw. „Google Wallet" für Android-Geräte genutzt werden können.
9.11 Dauerkarten können auf Nachfrage gegen eine Gebühr von 20 Euro pro Platz zusätzlich als Plastikkarte ausgestellt werden.
9.12 Treuepreise für Dauerkarten werden grundsätzlich nur den Kunden gewährt, die den gleichen Platz bereits in der Vorsaison gebucht hatten. Eine Übertragung des Platzes an einen anderen Kunden ist möglich, wobei dann der reguläre Preis zu bezahlen ist.
9.13 Zur Vermeidung von Einzelplätzen ist es dem Club grundsätzlich gestattet, Kunden einen anderen, gleichwertigen Platz zuzuweisen und den Dauerkarten-Auftrag zu ändern.
9.14 Im Online-Ticketshop gibt es die Möglichkeit, Dauerkarten digital zu verwalten. Das betrifft die Weiterleitung von Tickets, das Erstellen von Angeboten auf dem Zweitmarkt, das Upgrade von Ermäßigungsstufen sowie das Herunterladen von Tickets als PDF. Die digitale Ticketverwaltung ist jeweils bis 120 Minuten vor Beginn des jeweiligen Heimspiels freigeschaltet.
10.1 Umtausch: Ein Umtausch oder eine Rückgabe von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
a) Wird eine Veranstaltung abgesagt, ist der Kunde gegen Rückgabe des Tickets berechtigt, den entrichteten Ticketpreis erstattet zu verlangen.
b) Wird eine Veranstaltung abgebrochen, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises nur, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs noch kein wesentlicher Teil der Veranstaltung erbracht worden ist; andernfalls ist eine anteilige Erstattung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
c) Wird eine Veranstaltung verlegt (insbesondere Termin- oder Ortsverlegung), behalten die Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, das Ticket innerhalb einer angemessenen Frist gegen Erstattung des Ticketpreises zurückzugeben, sofern ihm die Teilnahme am Ersatztermin unzumutbar ist.
Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Verlust oder Zerstörung: Bei Verlust oder Zerstörung (bitte beachten Sie, dass Thermotickets hitzeempfindlich sind) von Einzeltickets erfolgt weder Ersatz noch Rückerstattung. Bei Verlust der Dauerkarte ist der Club unverzüglich zu unterrichten. Sodann erfolgt die Sperrung der Dauerkarte und Ausstellung einer Ersatzkarte. Das Ausstellen einer Ersatzdauerkarte kann in wiederholten Fällen vom Club abgelehnt werden. Die Kosten und Bearbeitungsgebühren der Ausstellung der Ersatzkarte hat der Inhaber zu tragen. Diese betragen 20 Euro. Die Ausstellung ist ausschließlich im 1878 SHOP des Clubs möglich. Für etwaigen Nutzungsausfall oder sonstige Schäden hat der Club nicht einzustehen.
Auch wenn die APE-Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die APE bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des (der) bestellten Ticket(s).
Der Club haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Clubs, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Der Aufenthalt in der Spielstätte erfolgt im Rahmen der allgemeinen Gefahren einer Großveranstaltung. Der Club weist insbesondere auf die für Eishockeyspiele typischen Risiken (z. B. abirrende Pucks) hin.
Die Haftung des Clubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften sowie nach Ziffer 12 dieser ATGB.
Informationen über die Art, Umfang und Ort der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden befinden sich in der Datenschutzerklärung des Clubs (einzusehen unter http://www.aev-panther.de/datenschutzerklaerung.html) oder unseres Erfüllungsgehilfen Ticketmaster GmbH (einzusehen unter http://www.ticketmaster.de/help/privacypolicy.html?l=de-de). Alle Inhaber einer Dauerkarte erhalten vor Saisonbeginn zudem das Sonderheft der Eishockey News per Post nach Hause geschickt. Das Magazin versteht sich als Informationsquelle für die Fans der Deutschen Eishockey Liga und hält sie als Dauerkarteninhaber über Entwicklungen, Entscheidungen und aktuelle Ereignisse auf dem Laufenden. Des Weiteren fungiert das Magazin als ein Bindeglied zwischen dem Club und seinen Dauerkarteninhabern.
Zur Wahrung dieser berechtigten Interessen wird das Magazin kostenfrei an die Dauerkarteninhaber versendet.
Die Zusendung von Informationen und Magazinen erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung des Kunden oder eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt. Der Kunde hat jederzeit das Recht, der Verwendung seiner Daten zu Zwecken der Direktwerbung mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen.
Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung mit der Druckerei über den Versand des Magazins geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass unser Dienstleister die personenbezogenen Daten unserer Dauerkarteninhaber nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.
14.1 Hinweise: Der Ticketerwerber/-inhaber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
a) die Tickets den Inhaber grundsätzlich nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweis oder sonstigem gleichwertigen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Kinderausweis, Führerschein) zum Betreten der Spielstätte berechtigen, es sei denn es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Maßgabe der Ziffer 7.1 vor. In diesem Fall besteht eine Zutrittsberechtigung, auch wenn der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket als Kunde gespeichert, hinterlegt oder vermerkt ist
b) der Zutritt zur Spielstätte unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich ist.
Der Zutritt zum Stadion kann dennoch verweigert werden, wenn im Fall von print@home- oder digitalen Tickets technische Versäumnisse, die eindeutig dem Kunden zuzuordnen sind (z.B. Handy defekt, Ausdruck nicht lesbar, Individualisierungsmerkmale wie Platz, Barcode, QR-Code, Seriennummer, manipulierte Käuferidentifikationen etc.), dazu führen, dass eine elektronische Zutrittskontrolle nicht möglich ist. Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, unaufgefordert einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Mit Verlassen der Spielstätte verliert das Ticket seine Gültigkeit;
c) die Eintrittskarte auf Verlangen dem Hausrechtsinhaber oder dessen Beauftragten (z.B. Ordner) zur Kontrolle auszuhändigen ist;
d) den Anordnungen der Polizei, des Ordnungsdienstes, der Stadionverwaltung und des Veranstalters Folge zu leisten ist; insbesondere auf entsprechende Aufforderung einen anderen Platz als auf der Eintrittskarte vermerkt - auch in einem anderen Block - einzunehmen. Der Club behält sich vor, auch aus sonstigen sachlichen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen, dem Ticketinhaber einen anderen, gleichwertigen Platz zuzuweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Ansonsten hat jeder Ticketinhaber denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat;
e) der Ordnungsdienst zur Durchführung von Untersuchungen und Kontrolle der Einhaltung dieser AGB, insbesondere auch durch Abtasten von Bekleidung und Einsichtnahme in Behältnisse vor und während der Veranstaltung berechtigt ist;
f) die Hausordnung der Spielstätte und alle zur Gewährleistung der Sicherheit erlassenen Vorschriften genau zu beachten sind;
g) offensichtlich alkoholisierte, unter Drogeneinfluss stehende, vermummte Personen, Personen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, der Zutritt zur Spielstätte verweigert oder der Spielstätte verwiesen werden können;
h) es untersagt ist insbesondere, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen: Waffen, gefährliche Werkzeuge oder Gegenstände, die als Hieb-, Stoß-, oder Stichwaffen verwendet werden können, auch „passive" Waffen; Behältnisse aus zerbrechlichem, splitterndem oder harten Material (Glasbehälter, Flaschen, Krüge, Becher, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen); sperrige Gegenstände wie Leitern, Hockern, Stühle, Kisten, leere Flaschenträger, Reisekoffer, Kindersitze und Kinderwagen; Rucksäcke, Taschen größer als A4 und Helme jeglicher Art; Regenschirme mit Spitze; Tiere, mit Ausnahme von Blindenhunden; Laserpointer, größere Taschenlampen; Drogen und Alkohol; Lebensmittel (Speisen und Getränke); Gassprühflaschen / -dosen, Gasdruckfanfaren, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase; Leicht brennbare Materialien wie Pappe, Papier, Styropor; Pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen, Fackeln, Werberaketen etc.; Instrumente oder Geräte mit mechanischer, elektronischer oder sonstiger technischer Verstärkung oder Vorrichtung betriebene Lärminstrumente wie Vuvuzelas, Hörner, Hupen, Fanfaren, Megafone; Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die einer extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder fundamentalistischen Meinungskundgabe dienen; Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,50 m oder deren Durchmesser größer ist als 3 cm, (Metallstangen und Rohre sind nicht erlaubt); Reklameballons, Luftballons; Spruchbänder, Doppelhalter, Teleskopstangen, Tapetenrollen, größere Mengen Konfetti; Video- und Fotokameraausrüstung mit abnehmbaren Objektiven ohne gültige Presseakkreditierung. Die APE, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt sind, entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen;
i) für abgenommen Gegenstände keine Haftung übernommen wird;
j) im Stehplatzbereich freie Platzwahl in den Blöcken C und I bis L gilt, es gibt kein Anrecht auf einen bestimmten Stehplatz;
k) alle Treppenauf- und -abgänge im Stadion als Fluchtwege zu jedem Zeitpunkt freizuhalten sind;
l) Sichteinschränkungen durch Personen, Glasscheiben, Wellenbrecher, Fahnen, Trommeln oder ähnliches in allen Blöcken grundsätzlich möglich sind;
m) das Sammeln, Übermitteln und/oder Verbreiten von Informationen oder Daten über den Spielverlauf, das Verhalten oder andere Faktoren eines Spiels sowie jegliche Art der Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem Material zum Zwecke von Wetten, Glücksspielen oder kommerziellen Aktivitäten, die nicht im Voraus genehmigt wurden, oder zu anderen Zwecken, die gegen die vorliegenden Bestimmungen verstoßen, ist am Veranstaltungsort strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Platzordnung kann den Besuchern der Zugang zum Veranstaltungsort verweigert oder sie können vom Veranstaltungsort verwiesen werden.
14.2 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Dem Ticketerwerber/-inhaber ist bekannt, dass eine Nichtbeachtung dieser Hinweise zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung führen und sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben kann. Insbesondere gilt Punkt 7 dieser ATGB. Die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit und können vom Club eingezogen bzw. elektronisch gesperrt werden. Bei Verstößen gegen die AGB, gegen die Stadion- bzw. Hausordnung, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes des Bundes und bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten innerhalb oder außerhalb einer Spielstätte kann ein Stadion- bzw. Hausverbot ausgesprochen werden. Ein Stadion- bzw. Hausverbot kann insbesondere auch gegen Personen verhängt werden, bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sichergestellt wurden. Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.
14.3. Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer, kann die APE, von den zuständigen Verbänden bzw. der Deutsche Eishockey Liga GmbH & Co. KG mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Die APE ist berechtigt, den hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress bzw. auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB mit der Folge, dass die APE einen einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich der gesamten Geldstrafe bzw. des gesamten aus der Sanktion für die APE entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann.
Im Rahmen der Veranstaltung können Bild- und Tonaufnahmen erstellt werden, auf denen Zuschauer erkennbar sein können. Diese Aufnahmen können vom Club oder von durch ihn beauftragten Dritten für Zwecke der Berichterstattung sowie der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Clubs liegt in der medialen Darstellung der Veranstaltung. Soweit im Einzelfall eine Einwilligung erforderlich ist, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Rechte der betroffenen Personen, insbesondere aus der DSGVO sowie nach § 23 KunstUrhG, bleiben unberührt.
Der Aufenthalt in der Spielstätte zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Zustimmung des Clubs und in den für Medienvertreter besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Es ist Ticketinhabern/-erwerbern ohne vorherige Zustimmung des Clubs auch nicht gestattet, Ton, Fotos, Videos, Beschreibungen oder Resultate des Spiels aufzunehmen, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs sind die öffentliche Verbreitung und/oder Wiedergabe von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen, insbesondere über das Internet oder Mobilfunk oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten jedenfalls untersagt. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht in die Spielstätte mitgebracht werden.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Club Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Der Kunde und/oder Besucher der Spielstätte unterwirft sich der gültigen Hausordnung des Sport- und Bäderamtes der Stadt Augsburg. Im Curt-Frenzel-Stadion herrscht striktes Rauchverbot.
Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Augsburg. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren, soweit zulässig, deutsche, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, wird als exklusiver Gerichtsstand das für die Stadt Augsburg sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Fall einer unwirksamen Regelung haben die Parteien darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB.
Stand: 23.04.2026